OVG stoppt Netzagentur-Verfügung zur Drosselung von „Heavy Usern“ (opens in new tab)
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat der Beschwerde eines Telekommunikationsunternehmens gegen eine Anordnung der Bundesnetzagentur zur Drosselung von sogenannten „Heavy Usern“ stattgegeben. Das teilte das Gericht am Montag mit.Die Bundesnetzagentur hatte dem Unternehmen untersagt, in Verträgen für mobile Internetzugangsdienste mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen eine Klausel ... Der Beitrag erschien zuerst auf .
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