Urteil: Bayerischer Verfassungsschutz darf AfD beobachten (opens in new tab)
Die AfD in Bayern darf vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Das entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom Dienstag, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte.Die AfD hatte beantragt, die Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts München zuzulassen, welches die Beobachtung der Partei durch das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz bestätigte. Der Verwaltungsgerichtshof ... Der Beitrag erschien zuerst auf .
Read the original article