Verfassungsrechtlichen Möglichkeiten
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Sarah Rachut schreibt in »Digital souveräne Polizeiarbeit: Digital souverän oder so souverän wie gerade möglich?« für tagesspiegel.de

Wie digital souverän ist digital souverän? Das führt in der Praxis zu der Frage, wie souverän denn souverän genug ist. Als Maßstab gilt: Je näher eine Aufgabe am Kern der hoheitlichen Tätigkeit liegt, desto bedeutender ist sie für die (digitale) Souveränität und desto geringer sind die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten, die Aufgabe auszulagern.

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